Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Reservierung / Vertragsabschluss / Zahlung
Eine verbindliche Reservierung kommt zustande, sobald Ihnen RiverFun O´Connell nach Erhalt Ihres Chartervertrages eine Buchungsbestätigung schickt. Der volle Betrag des zu vercharterten Objektes ist dann innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu überweisen.
Bei einer kurzfristigen Buchung wird der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter vor Ort geschlossen. Die Zahlung ist dann in bar zu bezahlen.
Mit dem Vertragsabschluss verzichtet der Mieter auf das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht.
2. Stornierung / Ersatzansprüche
Bei einer Stornierung durch den Mieter nach erfolgter Buchungsbestätigung werden grundsätzlich 20% des Mietpreises einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.
Bei Nichtantritt ohne Stornierung wird der gesamte Mietpreis einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.
Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Mietobjektes wird kein Ersatz zurückerstattet.
Bei einer Stornierung durch den Vermieter durch Unverfügbarkeit wird der komplette Mietpreis zurückerstattet.
3. Unverfügbarkeit
Wenn RiverFun O´Connell aufgrund unverschuldeter oder unvorhergesehener Ereignisse bzw Umständen das Mietobjekt nicht zur Verfügung stellen kann, wird der Mietpreis in voller Höhe, unter Ausschluss anderer Ansprüche zurück erstattet.
4. höhere Gewalt
Für Fahrteinschränkungen, Unterbrechungen, Hochwasser, Niedrigstand oder andere höhere Gewalten übernimmt RiverFun O´Connell keine Haftung. Mit Absprache des Mieters kann das Mietobjekt an einem anderen Ort übergeben werden oder für ein anderes Fahrgebiet genutzt werden.
5. Kaution
Bei jeder Reservierung ist vorab eine Kaution in Höhe von 500 Euro für Boote zu entrichten. Die Kaution deckt die Selbstbeteiligung der Versicherungssumme im Falle eines Schadens.
Die Kaution ist in bar vor Ort zu entrichten.
Die Kaution wird nach der Vercharterung zurückerstattet in bar.
Sollte bei der Rückgabe des Mietobjektes Schäden festgestellt werden wird die Kaution bis zur Klärung des Schadens einbehalten.
6. Übergabe des Mietobjektes / Führerscheine
Die Übergabe erfolgt grundsätzlich am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit.
Das Boot darf ausschließlich nur von Inhabern eines Sportbootführerscheins geführt werden. Mit Ausnahme der elektrischen Boote am Edersee.
Der Trailer ist nur zum Transport eines Bootes einzusetzen. Das Zugfahrzeug muss eine den gültigen Vorschriften entsprechende Anhängevorrichtung haben.
Der Fahrer muss einen Führerschein der Klasse B bzw BE besitzen für das fahren mit Anhänger.
Es erfolgt IMMER eine Einweisung sowie eine gemeinsame Begutachtung des Mietobjektes vor jedem Vercharterungsbeginn. Die einzuplanende Zeit wird je nach Wissensstand variieren.
Alle vorherigen sichtbaren Beschädigungen werden fotografisch dokumentiert und auch dem Mieter per Whats App zugestellt.
Für den Fahrer bzw. Bootsführer besteht ein absolutes Alkoholverbot.
Bei nicht vorhanden sein vor Ort eines gültigen Sportbootführerscheins, Anhängerführerscheins oder körperlichen und geistigen Anforderungen an den Fahrer wird die Vercharterung untersagt und eine Pauschale in Höhe 100 Euro erhoben.
7. Weisungen zur Fahrt
Jeder Mieter ist für sein Fahrgebiet selbst verantwortlich. Navigatorisches Material und Bestimmungen zum jeweiligen Fahrgebiet, ist vom Mieter Selbst zu organisieren.
9. Haustiere
Bei uns sind Hunde gern gesehene Gäste, sofern sie eine kleine Rasse sind und eine Höhe von 40 cm Schulterhöhe nicht überschreiten.
Für Schäden in jeglicher Weise, die ein Haustier verursacht, haftet der Schiffsführer auch über den Betrag der Kaution.
9. Kranen / Slippen
Unsere Boote können überall an vorgeschriebenen Slipanlagen geslippt werden, ausgenommen im Salzwasser. Hier ist entweder der Kran zu benutzen oder der Trailer ist nach dem Slippen gründlich mit Waschwasser zu reinigen. Eine Zuwiderhandlung führt zum Einbehalt der Kaution.
Das Boot wird NICHT an der Reling gezogen. Für das Ziehen des Bootes ist ausschließlich die Zugöse am Bug des Bootes zu benutzen.
Das Boot darf nicht an Land gezogen werden wenn dort Hindernisse vorhanden sind, die den Rumpf beschädigen könnten.
Beim Wassern des Trailers muss vorher die rückwärtige Beleuchtungsanlage abgenommen und die Steckverbindung abgezogen werden.
10. Haftung / Unfälle / Versicherungen
Alle Boote sind Vollkasko- und Haftpflichtversichert , bis zu einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro.
Bei einem vom Mieter verursachter Schaden wird die Kaution einbehalten sowie der komplette Mietpreis bis zur vollständigen Schadensabwicklung.
Bei technischen Defekten / Schäden wird grundsätzlich geprüft, ob es sich um einen technischen Defekt seitens des Mietobjektes handelt oder durch falsche Handhabung seitens des Mieters.
Im Falle eines technischen Defektes seitens des Mietobjektes wird der Mietpreis zurück erstattet, nicht aber bereits verstrichene vermietete Tage. In diesem Fall wird der Mietpreis anteilig zurück erstattet.
Bei allen Schäden oder Unfällen ist unverzüglich RiverFun O´Connell zu informieren.
Reparaturen selbstständig durchzuführen ist untersagt.
Wird bei einem entstandenen Schaden seitens des Mieters eine darauf folgende Vercharterung nicht gegeben sein, wird ein Charterausfall beim Mieter geltend gemacht. Es ist eine entsprechende Privat Haftpflicht / Skipper Haftpflicht zu empfehlen.
Beim Abstellen des Trailers ist grundsätzlich eine Diebstahlsicherung anzubringen. Beweiszwang hat der Mieter bei Diebstahl.
Bei Diebstahl bzw. bei Verlust von Mietobjekten haftet der Mieter in Höhe der Neuanschaffung.
Die Nutzung der Mietobjekte ist auf eigene Gefahr. Es können keine Ansprüche geltende gemacht werden für Schäden, die den Mietern während der Nutzung des Bootes, Trailers und Ausrüstung entstehen.
RiverFun O´Connell haftet nicht für persönlichen Gegenstände der Mieter oder dessen Begleitungen.
11. Rückgabe des Mietobjektes / Endreinigung
Das Mietobjekt ist um die vereinbarte Uhrzeit am letzten Tag der Vermietung zurück zu geben.
Die ausgeliehenen Mietobjekte werden sauber, vollzählig und funktionstüchtig ausgegeben und sind in diesem Zustand wieder zurückzugeben.
Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich zur pfleglichen Behandlung.
Ist das Boot nicht sauber hinterlassen worden, wird für die Reinigung eine Pauschale in Höhe von 50 Euro erhoben.
Alle Schäden die während der Charterzeit entstanden sind, sind RiverFun O´Connell sofort mitzuteilen.
Werden bei der Rückgabe des Mietobjektes Schäden festgestellt, die nicht bei Übergabe dokumentiert wurden, wird die Kaution einbehalten bis zur Klärung des Schadenfalls.
Für jede volle Stunde Verspätung wird ein Betrag von 100 € zur Deckung des Mehraufwandes, seitens des Vermieters, erhoben. Für jeden verspäteten Tag haftet der Mieter in Höhe der Kaution.
Sollte keine Rückgabe des Mietobjektes erfolgen, wird dies umgehend zur Anzeige gebracht.
12.Treibstoff
Der Treibstoff ist nicht im Charterpreis enthalten.
Bei Übergabe wird das Boot vollgetankt übergeben.
Bei der Rücknahme ist das Boot vollgetankt zu übergeben.
13. Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Soweit auf unserer Internetseite personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen erhoben werden, erfolgt dies auf freiwilliger Basis.
Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet durch die Kommunikation per E-Mail Sicherheitslücken aufweisen könnte, wie z.B. Cyberkriminalität, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann.
Es wird freigestellt uns auch telefonisch oder persönlich Daten zu übermitteln.
Bei jeder Reservierung muss eine Datenschutzerklärung unterzeichnet werden.
14. Rechtsprechung
Gerichtsstand ist Kassel.
Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt.
Nebenabreden bedarf der Schriftform in jeglicher Art.